Die Schneebeseitigung und das Abstreuen bei Glättebildung wird gemäß Satzung des jeweiligen Ortes durchgeführt. Die Schnee- und Glättebeseitigung wird wiederholt, wenn sie durch Witterungseinflüsse unwirksam geworden ist. Bei anhaltendem Schneefall, Neuschnee oder Glättebildung nach 20.00 Uhr werden die Arbeiten werktags bis 8.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr des folgenden Tages ausgeführt.

Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von den Schäden frei, die ihm aufgrund seiner Wegereinigungspflicht entstehen könnten, soweit sie auf eine Verletzung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen zurückzuführen sind. Personen- und Sachschäden sind dem Auftragnehmer zwecks Weiterleitung an die Versicherung sofort schriftlich mitzuteilen.

Wechselnde Witterungseinflüsse erfordern unterschiedliche Einsatzmethoden, die im wesentlichen von der rechtzeitigen Freimachung der öffentlichen Durchgangsstraßen abhängig ist. Bei Fahrzeugausfällen, lang anhaltenden Schneefällen oder Schneeverwehungen verzögern sich evtl. die Reinigungsarbeiten. Sollte 5 Stunden nach Beendigung eines Schneefalls noch keine Räumung durch den Auftragnehmer, bedingt durch Kraftfahrzeugausfällen oder menschliches Versagen usw. erfolgt sein, ist dies sofort dem Auftragnehmer telefonisch mitzuteilen, um schnellstens für Räumung zu sorgen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die außerhalb der vereinbarten Reinigungsflächen liegen.

Wird das Vertragsverhältnis nicht bis zum 31. Juli des laufenden Jahres von einem der Vertragspartner gelöst, so verlängert es sich bei gleichen Bedingungen jeweils um ein weiteres Winterhalbjahr.

Der Auftraggeber hat nach Rechnungserhalt die Zahlungen zu den festgesetzten Terminen an den Auftragnehmer zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Termine behält es sich der Auftragnehmer vor, die Dienstleistungen, sowie die übernommene Haftung für die betreffenden Grundstücke mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer alle zu reinigenden Flächen frei zugänglich zu machen. Gegebenenfalls Objekt-, Torschlüssel, Parkkarten etc. auszuhändigen.

Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit, Gerichtsstand ist Kiel.

Der Vertrag wird 3 Tage nach Posteingang beim Auftragnehmer rechtsgültig. Dieser Vorlauf wird benötigt, um das Grundstück in die Tourenplanung einzubinden und die nötigen Arbeitsgeräte bereitzustellen.

Der Auftragnehmer hat auf die Bedingungen dieses Vertrages ausdrücklich hingewiesen und der Auftraggeber erkennt dies mit seiner Unterschrift an.